Wir gewähren einen Geschwisterbonus von 14 €, wenn ein zweites oder drittes Geschwisterkind in unserer Einrichtung betreut wird.
Zur Entlastung der Familien leistet der Staat seit 01.04.2019 einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss beträgt max. 100 Euro pro Monat auf den Elternbeitrag und das Spielgeld und wird für die Zeit vom 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.
Das Krippengeld von 100,- € für einkommensschwache Familien kann direkt beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ beantragt werden. Auf der Homepage www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeldwww.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld findet man die Informationen dazu.
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