Der Gesetzgeber sieht für Kindergärten jährlich eine Schließzeit von 30 Tagen vor. Darüber hinaus können bis zu 5 Tage für Teamfortbildung genutzt werden. Fortbildungsmaßnahmen tragen maßgeblich zur Qualitätsentwicklung in der Einrichtung bei und kommen somit direkt den Kindern zugute.
Folgende Tage werden diesbezüglich eingeplant:
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